Der Gemeinderat Aesch empfiehlt allen Schulkindern, folgende Schulwege zu Fuss oder mit dem Fahrrad, zu benutzen:

Zu Fuss
Die Fusswege sind bei allen wichtigen Strassenüberquerungen mit Fussgängerstreifen (teilweise mit Mittelinseln), Unterführungen oder einer Lichtsignalanlage gesichert. Die Querung der Kantonsstrassen wird an der Lichtsignalanlage im Dorf und bei den Unterführungen Ettingerstrasse und Herrenweg empfohlen.

Mit dem Fahrrad
Mit dem Fahrrad sollte die Hauptstrasse wie folgt überquert werden: Der Weg führt durch die Unterführung beim Herrenweg und anschliessend via Trottoir bis zum Spitzenrainweg. Durch die Unterführung ist ein „Allgemeines Fahrverbot“ signalisiert und auf dem zuführenden Trottoir ist das Fahren nicht gestattet. Die Fahrräder müssen in diesem Bereich kurz geschoben werden.

Die restlichen Fahrwege haben sich in den letzten Jahren bewährt und können bei korrekter Fahrweise als sicher angesehen werden.

Für viele Kinder führen die Schulwege durch die bereits realisierte Tempo 30-Zone „Au“ und die für dieses Jahr geplante Tempo 30-Zone „Herrenweg“. Durch die Geschwindigkeitsreduzierung wird es vor allem für die jüngsten Verkehrsteilnehmer sicherer.

Ein grosses Mass an Sicherheit kann durch das korrekte Verhalten der Schulkinder sowie das vorbildliche Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden erreicht werden. Für das korrekte Verhalten der Schulkinder sind vor allem die erziehungsberechtigten Erwachsenen verantwortlich.

Bei Einhaltung dieser Empfehlungen und mit den bereits umgesetzten Massnahmen können die an die Schulwege gesetzten Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.

 
Wie sicher ist mein Kind auf dem Schulweg?

Eltern sind grundsätzlich für den Schulweg ihres Kindes verantwortlich. Die Eltern bestimmen, welchen Schulweg ihre Kinder gehen und wie sie diesen bewältigen. Der Schulweg ist vor dem ersten Schultag mit dem Kind so oft zu beschreiten und das korrekte Verhalten vorzuzeigen, bis sich das Kind auf dem gesamten Weg sicher fühlt. Wählen Sie nicht den kürzesten sondern einen sicheren Weg. Der Weg muss auch von Zeit zu Zeit überprüft werden, denn das Verhalten bei Baustellen und anderen neuen Situationen auf dem Schulweg muss mit dem Kind neu eingeübt werden. Das Verhalten muss dementsprechend angepasst werden. Grundsätzlich empfehlen wir den Eltern, ihre Kinder nicht mit einem fäG (fahrzeugähnliches Gerät wie Trottinet, Rollerblades, etc.) in die Schule fahren zu lassen.

Kinder brauchen Zeit für den Schulweg. Es ist deshalb wichtig, dass der Schulweg nicht
unter Zeitdruck absolviert wird. Er ist wichtig für die sozialen Kontakte (Erlebniswelt Schulweg). Die Kinder erzählen gerne über Erlebtes, Vorfälle und Situationen auf dem Schulweg. Eltern sollten dafür ein offenes Ohr haben. Kinder realisieren erst ab 5-6 Jahren, was eine Gefahr ist. Ab 8 Jahren entwickelt sich das Bewusstsein, dass ein bestimmtes Verhalten zu einer Gefahr führen kann. Erst mit 9 bis 10 Jahren wächst das Verständnis für vorbeugende Massnahmen und die Geschwindigkeiten können eingeschätzt werden. Oft sind Kinder auch unberechenbar, impulsiv und leicht ablenkbar.

Verhaltensregeln:

Für mehr Sicherheit auf dem Schulweg gilt immer:

  1. Sicherheit durch Sichtbarkeit (Nachts haben Fussgänger und Radfahrer ein dreimal höheres Unfallrisiko als am Tag! Helle Kleidung tragen! Lichtreflektierendes Material z.B. an Schuhen, Jacken oder Rucksäcken! Licht und Reflektoren bei schlechter Sicht an Fahrrädern oder fahrzeugähnlichen Geräten (Trottinett, Inlines, Rollbrett, Kinderräder für Kinder im vorschulpflichtigen Alter)!
  2. Kinder im schulpflichtigen Alter dürfen mit dem Fahrrad grundsätzlich nicht mehr auf dem Trottoir fahren.
  3. Falls Sie Ihre Kinder doch einmal mit dem Auto in die Schule fahren müssen, achten Sie auf die korrekte Sicherung des Kindes. Kinder bis 12 Jahren oder 150 cm Körpergrösse (je nachdem, was zuerst eintrifft) müssen mit einer nach ECE-R 44 (mind. Version 03) geprüften Kinderrückhaltevorrichtung (z.B. Kindersitz, Sitzerhöher) versehen sein. Auf Sitzen mit Beckengurten (2-Punkt-Gurten) dürfen Kinder ab 7 Jahren ausnahmsweise nur mit den vorhandenen Beckengurten gesichert werden.
  4. Fahren Sie Ihre Kinder nicht direkt vor das Schulhaus oder holen es dort ab. Durch diesen zusätzlichen Motorfahrzeugverkehr vor dem Schulhaus werden andere Kinder gefährdet. Treffen Sie sich z.B. beim Schützenmattschulhaus auf dem dahinterliegenden, grossen Parkplatz.


VERKEHRSKOMMISSION AESCH

Videos Plan Text Schulwegplan (PDF)